Behandlung von Leistungsstörungen

Professioneller Umgang mit unangenehmen Themen
 

Schatten

Zahlungsrückstände

In der Verwaltung von Immobilien sind immer wieder Störungen in den Leistungsbeziehungen der Partner zu bewältigen. Dabei kommt es darauf an, die Lösungen nicht erst dann zu entwickeln, wenn der Störfall bereits eingetreten ist.

Zu den grundsätzlich unvermeidbaren, aber auch unplanbaren Störungen gehören Zahlungsrückstände von Mietern oder von Mit-Eigentümern in Wohnanlagen. Handwerker können zu spät, gar nicht oder unvollständig leisten. Mieter können sich über Handwerker, Nachbarn oder den Vermieter beschweren, wobei als Druckmittel auch Mietkürzungen eingesetzt werden. In jedem Fall sind Sie daran interessiert, dass Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und kostengünstig korrigiert werden.

Wir erkennen durch regelmäßige und sachkundige Begehung des Anwesens die jeweiligen technischen Schwachstellen und schlagen Ihnen Lösungen vor.

Wir analysieren die Entwicklung der Betriebskosten und ziehen Vergleiche mit eigenem und fremden Verwaltungsbestand, um Ihnen Hinweise geben zu können, wo Gegenmaßnahmen zielführend sind und wie Einwände der Mieter zu bewerten sind.

Behandlung von leistungsstörungen - Zahlungsrückstände

Notfälle

Schnelle und flexible Reaktionen
 

Schatten

In Notfällen sollen Sie schnell vor Ort sein und dann sollen Sie unter Zeitdruck die richtigen Handwerker finden. Zu prüfen ist zeitnah, die Zuständigkeit für die Schadensregulierung und ob die Regulierung über eine Versicherung abgewickelt werden kann oder nicht. Mangelhafte oder unvollständige Leistungen von Debitoren und Kreditoren müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erfaßt, dokumentiert und rechtssicher verfolgt werden, damit Sie nicht für die Fehler anderer in Anspruch genommen werden.

Wir nehmen technische Mängelanzeigen von Mietern und Eigentümern entgegen, klären die Zuständigkeiten und leiten ggfls. in Absprache mit einer Versicherung die Instandsetzung ein.

Wir nehmen Beschwerden von Mietern und Eigentümern über z. B. Lärm, unsachgemäße Müllentsorgung oder Zweckentfremdung von Einrichtungen entgegen und schlagen auf der Grundlage von Vertrag und Gesetz zweckmäßige Lösungen vor.

Wir prüfen zeitnah und regelmäßig die Zahlungsverpflichtungen von Mietern und Miteigentümern und mahnen außergerichtlich.

Wir prüfen bei Mieterwechsel die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen auch im Hinblick auf ihre gesetzliche Gültigkeit, um Ihnen vermeidbare Kosten der Rechtsverfolgung zu ersparen.

Wir schalten Sonderfachleute ein, wenn wir aus eigenen Kraft keinen Lösungsbeitrag leisten können.


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